Sie führen ein Hotel und wollen zur Saison 2027 einen Koch aus dem Ausland einstellen. Gleichzeitig lesen Sie, dass die Bundesregierung eine Work-and-Stay-Agentur aufbaut, die Verfahren digital und einfacher machen soll. Da liegt der Gedanke nahe, mit der Suche zu warten, bis es so weit ist. Wir von MioTalent vermitteln Arbeitskräfte aus dem Ausland an deutsche Betriebe und raten davon ab.
Die Work-and-Stay-Agentur soll die Einwanderung von Fachkräften aus dem Ausland bündeln
Das Bundeskabinett hat im November 2025 Eckpunkte für die Agentur beschlossen. Laut Bundesregierung sollen Fachkräfte, die zum Arbeiten, zur Ausbildung oder zur Qualifizierung nach Deutschland kommen, künftig eine zentrale IT-Plattform nutzen können. Unterlagen sollen sie bei der Verwaltung nur noch einmal einreichen, alle beteiligten Behörden greifen dann darauf zu. Arbeitgeber sollen Informationen über den Bearbeitungsstand und über noch fehlende Dokumente erhalten.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nennt als Ziel, Fachkräften aus Drittstaaten die Einwanderung zu erleichtern und damit Arbeitgeber in Deutschland bei der Gewinnung internationaler Fachkräfte zu unterstützen. Die Agentur wird laut Bundesregierung keine eigene Behörde. Sie entsteht aus der Zusammenarbeit der Bundesagentur für Arbeit und des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten.
Das Bundesamt sitzt in Brandenburg an der Havel. Im November 2025 bearbeitete es nach eigener Angabe rund 20 Prozent aller Fachkräftevisa, künftig sollen es alle sein.
Einen Starttermin für Arbeitgeber haben wir in den Quellen nicht gefunden
Die Meldung der Bundesregierung zu den Eckpunkten nennt keinen Zeitplan. Das Bundesamt schrieb im November 2025, die bestehenden Strukturen sollten „bereits ab dem kommenden Jahr“ gestärkt und ausgebaut werden. Ein fertiges Portal für Arbeitgeber kündigte es nicht an.
Der Nationale Normenkontrollrat, der die Bundesregierung beim Bürokratieabbau berät, nannte den Aufbau im März 2026 „einen ersten wichtigen Schritt“. Er verlangte zugleich, dass Bund und Länder sich auf eine ambitionierte Reform einigen.
Bei unserer Suche am 4. Oktober 2026 haben wir in den hier zitierten Veröffentlichungen keinen Termin gefunden, ab dem Arbeitgeber ihre Anträge über die Agentur stellen. Eine neuere Ankündigung mit Datum ist uns dabei nicht begegnet. Wer heute auf die Agentur wartet, kennt das Ende dieser Wartezeit nicht.
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren gibt es schon heute, mit Fristen für die Behörden
Ein Teil dessen, was die Agentur verspricht, steht Ihnen bereits zur Verfügung. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren ist ein Antrag, den der Arbeitgeber in Deutschland stellt. Laut dem Portal Make it in Germany der Bundesregierung leiten Sie es bei der Ausländerbehörde ein, sobald ein konkreter Arbeitsvertrag und eine Vollmacht Ihres Kandidaten vorliegen. Je nach Bundesland ist dafür eine zentrale Stelle zuständig oder die örtliche Ausländerbehörde.
Der Arbeitsvertrag steht damit am Anfang des Verfahrens. Sie unterschreiben ihn, bevor die Behörde den Abschluss Ihres Kandidaten geprüft hat, und sollten die übrigen Unterlagen bis dahin beisammen haben.
Laut Make it in Germany soll die Anerkennungsstelle innerhalb von zwei Monaten nach vollständigen Unterlagen über die Anerkennung des Abschlusses entscheiden. Fragt die Bundesagentur für Arbeit nach einer Woche nichts nach, gilt ihre Zustimmung als erteilt.
Liegt am Ende die Vorabzustimmung der Ausländerbehörde vor, bucht Ihr Kandidat laut Make it in Germany einen Termin bei der Auslandsvertretung, der innerhalb von drei Wochen stattfindet. Über den vollständigen Visumantrag wird dort in der Regel innerhalb von weiteren drei Wochen entschieden.
Die Frist der Anerkennungsstelle und die für die Visumentscheidung laufen erst ab vollständigen Unterlagen. Fehlt ein Dokument, beginnt die Frist erst mit der Nachreichung.
Im beschleunigten Verfahren prüft die Anerkennungsstelle, ob die Ausbildung Ihres Kochs der deutschen gleichwertig ist. Anerkannt wird dabei der Abschluss, nicht die Person. Das Verfahren steht laut Portal unter anderem Fachkräften mit Berufsausbildung offen.
Kommt Ihr Koch vom Westbalkan, gibt es einen zweiten Weg
Für Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien gilt zusätzlich die Westbalkanregelung in Paragraf 26 Absatz 2 der Beschäftigungsverordnung. Sie öffnet jede Beschäftigung, also auch die Stelle in Ihrer Küche, ohne dass der Abschluss Ihres Kochs vorher anerkannt sein muss. Die Bundesagentur für Arbeit prüft dabei, ob für die Stelle Bewerber aus dem Inland zur Verfügung stehen.
Die Zahl der erstmaligen Zustimmungen begrenzt die Beschäftigungsverordnung auf bis zu 50.000 je Kalenderjahr. Das Visum muss Ihr Kandidat bei der für ihn zuständigen deutschen Auslandsvertretung in einem der sechs Staaten beantragen.
Auf diesem Weg beantragen Sie bei der Bundesagentur für Arbeit die Vorabzustimmung, bevor Ihr Kandidat das Visum beantragt. Wie das geht, beschreiben wir im Beitrag zur Vorabzustimmung. Die Regeln der Westbalkanregelung insgesamt stehen im Beitrag zur Westbalkanregelung für Arbeitgeber, und Erfahrungen mit Köchen aus der Region im Beitrag über Köche aus Serbien und Montenegro. Welcher Weg für Ihren Koch passt, hängt von seiner Staatsangehörigkeit und von seinem Abschluss ab.
Wer jetzt sucht, plant mit ca. 4 Monaten bis zur Ankunft
In unserem Ablauf rechnen wir von der Bedarfsanalyse bis zur Ankunft mit ca. 4 Monaten. Die Kandidatensuche und Vorqualifizierung dauert ca. 2 bis 4 Wochen, für die Arbeitserlaubnis in Schritt 5, der Einreichung bei den deutschen Behörden, rechnen wir mit ca. 6 bis 8 Wochen. Muss der Abschluss Ihres Kandidaten erst anerkannt werden, kommt diese Zeit hinzu. Für einen Saisonstart im Frühjahr 2027 ist der Herbst 2026 der Zeitpunkt, mit der Suche zu beginnen.
In der Gastronomie hängt daran die Saison. Ein Koch, der im Mai statt im März ankommt, fehlt in den Wochen, in denen Sie ihn eingearbeitet haben wollten. Wie Sie die Suche rückwärts vom Bedarfstermin planen, beschreiben wir im Beitrag zum Herbstpersonal aus dem Ausland.
Nach der Meldung der Bundesregierung ändert die Agentur vor allem, wo Ihre Unterlagen liegen und wie Sie den Stand erfahren. Dass dafür die Anerkennung des Abschlusses, die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit oder das Visum wegfallen, steht dort nicht. Heute gelten für Ihren Koch die Wege, die wir oben beschrieben haben, und mit ihnen planen wir. Was ein Betrieb vorab bereitlegt, zeigt unsere Checkliste für Dokumente, und wie lange die einzelnen Abschnitte dauern, steht im Beitrag zur Dauer der internationalen Rekrutierung.
Kostenlose Erstberatung — wir rufen Sie zurück, wann passt es Ihnen? In 15 Minuten sprechen wir über Ihre offene Stelle und darüber, welcher Weg für Ihren Kandidaten heute schon offensteht.
Angaben zur Orientierung, keine Rechtsberatung.
Quellen
- Bundesregierung: Kabinett beschließt Eckpunkte für Work-and-Stay-Agentur. 05.11.2025. https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kabinett-work-and-stay-agentur-2391978 (abgerufen 04.10.2026).
- Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten: Kabinett beschließt Aufbau der Work-and-Stay-Agentur zur Fachkräfteeinwanderung. 2025. https://bfaa.diplo.de/bfaa-de/aktuelles/2742454-2742454 (abgerufen 04.10.2026).
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Mehr Fachkräfte mit der Work-and-Stay-Agentur gewinnen. 2025. https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2025/mehr-fachkraefte-mit-der-work-and-stay-agentur-gewinnen.html (abgerufen 04.10.2026).
- Nationaler Normenkontrollrat: Stellungnahme des NKR zum Aufbau einer Work-and-Stay-Agentur für die Fachkräfteeinwanderung. 03/2026. https://www.normenkontrollrat.bund.de/Webs/NKR/SharedDocs/Downloads/DE/Positionspapiere/2026-03-wsa-fachkr%C3%A4fteeinwanderung.pdf (abgerufen 04.10.2026).
- Make it in Germany (Bundesregierung): Fachkräfteeinwanderung mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren. o. J. https://www.make-it-in-germany.com/de/fachkraefteeinwanderung-mit-dem-beschleunigten-fachkraefteverfahren-wie-funktioniert-es (abgerufen 04.10.2026).
- Bundesministerium der Justiz: Beschäftigungsverordnung, Paragraf 26. 2026. https://www.gesetze-im-internet.de/beschv_2013/__26.html (abgerufen 04.10.2026).







