Tragen Sie das Bruttogehalt aus Ihrem Angebot ein. Der Rechner zeigt, was Sie das Gehalt kostet und was beim Mitarbeiter ankommt.
Die Steuerklasse ändert nur das Netto, nicht Ihre Kosten. Details erscheinen beim Fragezeichen.
Kinder und Kirchensteuer ändern das Netto. Die Umlagen erhöhen Ihre Kosten.
Auf jedes Bruttogehalt zahlen Sie den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. 2026 tragen Sie die Hälfte der Rentenversicherung (18,6 Prozent), der Arbeitslosenversicherung (2,6 Prozent) und der Krankenversicherung (14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag, im Durchschnitt 2,9 Prozent). Dazu kommen 1,8 Prozent Pflegeversicherung und 0,15 Prozent Insolvenzgeldumlage. Die Beitragssätze stehen in den Sozialgesetzbüchern, die Bemessungsgrenzen in der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026.
Ein Rechenbeispiel mit diesem Rechner: Bei 3.500 Euro brutto im Monat zahlen Sie rund 746 Euro Arbeitgeberanteil. Das Gehalt kostet Sie also rund 4.246 Euro. Ein lediger Mitarbeiter ohne Kinder in Steuerklasse 1 erhält davon rund 2.349 Euro netto. Zwischen Ihrer Ausgabe und seinem Konto liegen knapp 1.900 Euro.
Bruttogehalt ist der Betrag im Arbeitsvertrag. Netto ist, was nach Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und dem Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung überwiesen wird. Arbeitgeberbrutto, oft auch Gesamtkosten genannt, ist das Bruttogehalt plus Ihr Anteil zur Sozialversicherung und die Umlagen. Für Ihre Kalkulation zählt die dritte Zahl. Für den Kandidaten zählt die zweite.
Drei Posten kann der Rechner nicht für Sie wissen. Die Umlage U1 für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zahlen Betriebe mit bis zu 30 Beschäftigten, den Satz legt Ihre Krankenkasse fest. Die Umlage U2 für den Mutterschutz zahlen alle Arbeitgeber, ebenfalls zum Satz der Krankenkasse. Den Beitrag zur Berufsgenossenschaft bestimmt Ihr Gewerbezweig.
Rechnen Sie diese Posten auf einen Prozentsatz des Bruttogehalts um und tragen Sie die Summe im dritten Schritt ein. Die Sätze stehen auf Ihrem letzten Beitragsbescheid oder in der Lohnabrechnung.
Kandidaten aus dem Westbalkan, aus Tunesien oder Nordafrika vergleichen Angebote nach dem Betrag, der am Monatsende ankommt. Wer das deutsche Abzugssystem nicht kennt, rechnet leicht mit dem Bruttobetrag. Die erste Abrechnung nach der Ankunft wird dann zur Enttäuschung. Ins Angebot gehören Brutto und Netto.
In unserer Bedarfsanalyse klären wir das Gehalt mit Ihnen, bevor die Kandidatensuche beginnt. So kennt jeder Kandidat beide Zahlen, bevor er zusagt.
Er rechnet für gesetzlich Versicherte. Gehälter im Übergangsbereich (Midijob), privat Versicherte und die abweichende Aufteilung der Pflegeversicherung in Sachsen bildet er nicht ab. Die Lohnsteuer ermittelt er über eine vereinfachte Vorsorgepauschale. Verbindlich ist das Ergebnis Ihres Lohnprogramms.
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