Serbien und Montenegro stehen bei der internationalen Rekrutierung für Gastronomie und Hotellerie früh auf der Liste, und das nicht zufällig. Beide gehören zu den sechs Westbalkanstaaten, für die ein eigener, vereinfachter Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt gilt. Dieses Marktprofil ordnet sachlich ein, welche Qualifikationen üblich sind, welche Rolle die Sprache spielt, wie der Verfahrensweg aussieht und was Betriebe realistisch erwarten können. Es ersetzt keine individuelle Prüfung, liefert aber den nüchternen Rahmen, in dem sich Einzelfälle einordnen lassen, statt sich auf Pauschalurteile über Herkunftsländer zu verlassen.
Warum der Blick auf den Westbalkan
Über alle Anforderungsniveaus hinweg blieb eine offene Stelle in Deutschland zuletzt im Schnitt 165 Tage unbesetzt (Bundesagentur für Arbeit, 2026). Der inländische Markt deckt die Nachfrage nicht, und in personalintensiven Branchen wie der Gastronomie ist diese Lücke unmittelbar spürbar. Die Westbalkanregelung bezeichnet den vereinfachten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für Staatsangehörige aus sechs Ländern, geregelt in Paragraf 26 Absatz 2 der Beschäftigungsverordnung.
Sie erlaubt Staatsangehörigen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien jede Beschäftigung in nicht-reglementierten Berufen, und zwar auch ohne formale Qualifikation. Pro Kalenderjahr stehen bis zu 50.000 Zustimmungen der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung, aufgeteilt auf Monate und Staatsangehörigkeiten. Serbien und Montenegro fallen beide unter diese Regelung, was sie für Gastronomie und Hotellerie zu naheliegenden Herkunftsmärkten macht. Gegenüber weiter entfernten Anwerbeländern bietet der Westbalkan zwei strukturelle Vorteile: einen klar geregelten, etablierten Verfahrensweg und eine geringere geografische Distanz, die Anreise, Vorstellungsgespräche und spätere Heimatbesuche vereinfacht.
Serbien und Montenegro im Profil
Serbien ist mit rund 6,66 Millionen Einwohnern der größte Staat des Westbalkans, Montenegro mit rund 616.000 einer der kleinsten. Beide sind EU-Beitrittskandidaten und im Erweiterungsprozess am weitesten fortgeschritten. Montenegro ist seit 2010 Kandidat, gilt als Vorreiter und strebt den Beitritt bis 2028 an. Serbien ist seit 2012 Kandidat und nennt 2030 als Ziel (EU-Kommission, 2026). Für die Rekrutierung zählt vor allem eines: Beide Länder fallen unter dieselbe Westbalkanregelung, der Verfahrensweg ist identisch.
Wirtschaftlich prägt der Tourismus besonders Montenegro. Dienstleistungen machen dort rund 76 Prozent der Wirtschaftsleistung aus (Zahlenbilder, 2022), getragen von einer ausgeprägten Saison an der Adriaküste. Das bedeutet einen Arbeitsmarkt, in dem praktische Erfahrung in Gastronomie und Hotellerie strukturell vorhanden ist. Serbien als größere Volkswirtschaft verfügt über ein breiteres Spektrum an Berufsbildern und eine entsprechend größere Zahl potenzieller Kandidatinnen und Kandidaten. Für Betriebe heißt das: zwei unterschiedlich große Märkte, aber ein gemeinsamer rechtlicher Rahmen. Hinzu kommt die kulturelle und geografische Nähe zu Mitteleuropa: kurze Reisewege, etablierte Migrationsbeziehungen nach Deutschland und Österreich und in vielen Familien bereits Erfahrung mit Auslandsbeschäftigung. Das senkt praktische Hürden, die bei entfernteren Herkunftsmärkten zusätzlichen Aufwand bedeuten. Für die Auswahl bedeutet diese Nähe konkret, dass persönliche Vorstellungsgespräche vor Ort mit vertretbarem Aufwand möglich sind.
Welche Qualifikationen üblich sind
Die Qualifikationen reichen von der formalen Berufsausbildung bis zur langjährigen Praxiserfahrung ohne formalen deutschen Abschluss. Beide Wege sind nutzbar. Wer eine anerkennbare Ausbildung mitbringt, geht über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Wer Erfahrung ohne formale Anerkennung hat, kommt über die Erfahrungssäule oder über die Westbalkanregelung, die für nicht-reglementierte Tätigkeiten keine Anerkennung verlangt.
Dass der Beruf Koch grundsätzlich anerkennungsfähig ist, zeigt die amtliche Statistik: 2024 zählte Koch beziehungsweise Köchin mit 987 positiven Anerkennungen zu den am häufigsten anerkannten ausländischen Qualifikationen in Deutschland (Statistisches Bundesamt, 2024). Ehrlich eingeordnet bedeutet das aber auch: Ein formaler Abschluss ist nicht in jedem Fall vorhanden, und für nicht-reglementierte Tätigkeiten in der Gastronomie ist er rechtlich auch nicht zwingend. Entscheidend ist die tatsächliche Eignung für die konkrete Stelle, nicht das Papier allein. Genau deshalb ist eine sorgfältige fachliche Prüfung vor der Vermittlung wichtiger als die bloße Vorlage eines Zertifikats. Ein Wort zur Ausbildung: In beiden Ländern existieren berufsbildende Schulen für gastgewerbliche Berufe, deren Lehrpläne sich jedoch von der deutschen dualen Ausbildung unterscheiden. Praktische Kompetenz wird häufig direkt im Betrieb erworben, gerade in der tourismusstarken Saison. Für die Einordnung heißt das: Zeugnisse allein sagen wenig über die tatsächliche Küchen- oder Servicepraxis aus, weshalb eine fachliche Prüfung im Auswahlprozess unverzichtbar ist. Unterscheiden lohnt sich auch nach Einsatzbereich: Servicekräfte mit Gästekontakt stellen andere Anforderungen an Sprache und Auftreten als Küchenkräfte, bei denen die handwerkliche Praxis im Vordergrund steht. Wer die Stelle vorab klar nach diesem Profil beschreibt, statt allgemein eine Kraft zu suchen, findet schneller die tatsächlich passende Besetzung.
Die Sprachfrage
Die größte Variable ist nicht die fachliche Eignung, sondern die Sprache. Für Positionen mit Gästekontakt im Service ist in der Regel ein Niveau von B1 sinnvoll, in Küche und Housekeeping reicht für den Start oft A2 bis B1. Klarsprache an dieser Stelle: Deutsch ist der eigentliche Engpass, nicht die Kochkunst. Eine fachlich hervorragende Kraft, die sprachlich nicht vorbereitet ist, wird im Betrieb länger brauchen als eine durchschnittlich qualifizierte mit solidem Deutsch.
Daraus folgt eine klare Konsequenz für die Praxis: Wer die Sprachvorbereitung bereits im Herkunftsland anstößt, statt sie nach der Einreise beginnen zu lassen, verkürzt die Einarbeitung im Betrieb erheblich. Sprachkurse vor der Ankunft sind deshalb keine Nebensache, sondern oft der wirksamste Hebel für eine schnelle und dauerhafte Integration. Das gilt für Serbien und Montenegro gleichermaßen und unabhängig vom fachlichen Niveau der Kandidatinnen und Kandidaten. Ein realistischer Zeitrahmen hilft dabei: Der Weg von null auf ein nutzbares B1 dauert je nach Vorkenntnissen und Lerntempo viele Monate, nicht wenige Wochen. Wer diesen Zeitraum in die Gesamtplanung einrechnet, vermeidet die Enttäuschung, dass fachlich passende Kräfte am ersten Tag noch nicht voll einsatzfähig sind.
Der Verfahrensweg über die Westbalkanregelung
Der Ablauf ist für beide Länder gleich und folgt einer festen Reihenfolge. Auf Basis eines konkreten Arbeitsvertrags erteilt die Bundesagentur für Arbeit eine Vorabzustimmung. Danach stellt die Kandidatin oder der Kandidat den Visumantrag bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung im Heimatland. Nach Erteilung des Visums erfolgt die Einreise und die Anmeldung vor Ort.
Zwei Punkte sind dabei besonders zu beachten. Erstens ist das Jahreskontingent von 50.000 Zustimmungen auf Monate aufgeteilt und kann ausgeschöpft sein, weshalb eine frühe Planung den entscheidenden Unterschied macht. Zweitens gilt für erstmals zugestimmte Arbeitskräfte über 45 Jahre im Jahr 2026 ein Mindestbruttojahresgehalt von 55.770 Euro oder der Nachweis einer angemessenen Altersversorgung (Bundesagentur für Arbeit, 2026). Da die meisten Tätigkeiten in Gastronomie und Hotellerie nicht reglementiert sind, entfällt für sie das Anerkennungsverfahren, was den Weg gegenüber der Fachkräftesäule spürbar verkürzt. In der Praxis bewährt es sich, die Sprachvorbereitung und die Beschaffung der persönlichen Unterlagen parallel zur Vorabzustimmung laufen zu lassen, statt die Schritte streng nacheinander abzuarbeiten. So liegt zum Zeitpunkt der Visumerteilung bereits alles bereit, was für einen zügigen Start im Betrieb nötig ist, und es entstehen keine Leerlaufzeiten zwischen den Stationen.
Was Betriebe realistisch erwarten können
Realistisch heißt: Die fachliche Basis ist im Markt vorhanden, der Verfahrensweg ist etabliert, und die Sprache braucht Vorlauf. Prozesse dauern, und Behörden sind Teil des Systems, das lässt sich nicht wegoptimieren. Wer eine Stelle aus Serbien oder Montenegro besetzen will, plant deshalb in Monaten und nicht in Wochen.
Der entscheidende Faktor ist dabei nicht das einzelne Profil, sondern eine verlässliche Struktur vor Ort, die Auswahl, fachliche Prüfung, Sprachvorbereitung und das Verfahren steuert. Genau hier liegt der Unterschied zwischen einer zufälligen Einzelvermittlung und einem planbaren Prozess. MioTalent unterhält dafür eine eigene Agentur in der Region und arbeitet mit einem Partnernetzwerk im Westbalkan. Gegen 165 Tage durchschnittliche Vakanz gerechnet, ist der geordnete Weg über den Westbalkan kein Umweg, sondern die kürzere Strecke. Erwartbar ist außerdem, dass die Integration nicht mit dem ersten Arbeitstag endet. Unterkunft, Behördengänge und das Ankommen im Team entscheiden darüber, ob eine Vermittlung dauerhaft trägt oder nach wenigen Monaten zerfällt. Betriebe, die hier vorbereitet sind, etwa mit Unterstützung bei der Wohnungssuche, senken ihre Fluktuation spürbar. Die beste Auswahl nützt wenig, wenn die Bindung danach vernachlässigt wird.
Den rechtlichen Rahmen im Überblick finden Sie unter Arbeitsmigration nach Deutschland 2026, die Grundlagen der Regelung im Beitrag Westbalkan-Regelung 2026.
Quellen: Bundesagentur für Arbeit (Vakanzzeit und Westbalkanregelung 2026); Statistisches Bundesamt (Anerkennungen 2024); EU-Kommission und Zahlenbilder (Länderdaten 2022 bis 2026).





