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Zeitarbeit am Bau: Ihr Maurer aus dem Ausland arbeitet fest

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Hände in Arbeitshandschuhen setzen einen Mauerstein auf eine Mörtelfuge, daneben Kelle und Wasserwaage auf einer Baustelle. Text: Ihren Maurer aus dem Ausland suchen wir. Fest angestellt ist er bei Ihnen.
Mit KI erstellt. Maurer aus dem Ausland kommen über zwei Wege ohne Anerkennungsverfahren in Festanstellung.
Auf einen Blick
Maurer von außerhalb der EU stellen Sie auf zwei Wegen ohne Anerkennungsverfahren fest ein. Zeitarbeit ist im Bauhauptgewerbe in aller Regel verboten.

Eine Maurerstelle, die seit Monaten offen ist, lässt sich im Bauhauptgewerbe nicht mit einer Leihkraft überbrücken. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz schließt diesen Weg in aller Regel aus. Wer Maurer braucht, stellt sie selbst ein, auch Arbeitskräfte aus Staaten außerhalb der EU. Wir bei MioTalent bereiten diese Einstellung vor, von der Suche bis zur Anreise, werden aber nie selbst Arbeitgeber. Für Maurer gibt es zwei Zugangswege, die ohne Anerkennungsverfahren auskommen.

Im Bauhauptgewerbe ist Zeitarbeit gesperrt, für Arbeitskräfte aus Drittstaaten zweifach

Bei der Zeitarbeit, im Gesetz Arbeitnehmerüberlassung genannt, stellt eine Zeitarbeitsfirma Menschen an und überlässt sie einem anderen Betrieb, der ihnen die Arbeit zuweist. Paragraf 1b des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) erklärt diese Überlassung in Betriebe des Baugewerbes für unzulässig, soweit es um Arbeiten geht, die üblicherweise Arbeiter verrichten.

Welche Betriebe zum Baugewerbe zählen, legt die Baubetriebe-Verordnung fest. Erfasst sind Betriebe, die überwiegend Bauleistungen erbringen, neben Maurerarbeiten etwa auch Estrich und Trockenbau. Ausnahmen vom Verbot setzen Tarifverträge des Baus voraus, und die erfüllt eine gewöhnliche Zeitarbeitsfirma praktisch nie.

Für Arbeitskräfte aus einem Drittstaat kommt eine zweite Sperre hinzu. Drittstaaten sind alle Länder außerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz. Wer von dort kommt, braucht für die meisten Beschäftigungen die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA).

Nach Paragraf 40 Absatz 1 Nummer 2 des Aufenthaltsgesetzes ist diese Zustimmung zu versagen, wenn die Person als Leiharbeitnehmer tätig werden will. Das gilt in jeder Branche. Ein Maurer aus Serbien kann deshalb nicht als Leihkraft einreisen. Er braucht einen Arbeitgeber, der ihn selbst beschäftigt.

Ein Werkvertrag mit einem Subunternehmer ist nur zulässig, solange dieser das Werk mit eigenen Leuten und unter eigener Anweisung erstellt, wie unser Beitrag zu Entsendung und Auftraggeberhaftung zeigt. Arbeitskräfte aus EU-Staaten können Sie ohne Zustimmung der BA direkt einstellen. Kandidaten aus Drittstaaten stellen Sie selbst ein.

Zwei Zugangswege kommen ohne Anerkennungsverfahren aus

Ein Anerkennungsverfahren prüft, ob ein im Ausland erworbener Abschluss einem deutschen Abschluss gleichwertig ist. Geprüft wird dabei stets der Abschluss und nie der Mensch, der ihn erworben hat. Das Verfahren braucht übersetzte Unterlagen und Zeit. In reglementierten Berufen wie Arzt darf ohne Anerkennung niemand arbeiten. Der Maurer gehört nicht dazu. Greift einer der beiden folgenden Wege, kann ein Kandidat deshalb ohne Bescheid über die Gleichwertigkeit seines Abschlusses bei Ihnen anfangen.

Bei der Vermittlung schließt der Kandidat seinen Arbeitsvertrag direkt mit Ihrem Betrieb. Wir begleiten Dokumente und Behördenverfahren bis zur Anreise. Weil wir dabei nie selbst Arbeitgeber werden, greift keines der beiden Verbote.

Die Westbalkanregelung. Nach Paragraf 26 Absatz 2 der Beschäftigungsverordnung (BeschV) kann die BA Staatsangehörigen von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien die Zustimmung zu einer Beschäftigung erteilen, auch ohne anerkannte Qualifikation. Einen Anspruch darauf gibt es nicht. Verlangt werden ein Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot zu Bedingungen, die denen vergleichbarer Beschäftigter in Deutschland entsprechen.

Ausgeschlossen ist nach Angaben der BA, wer in den zwei Jahren vor dem Antrag Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen hat. Weil die Regelung weder Abschluss noch Berufsjahre verlangt, steht sie erfahrenen Maurern ebenso offen wie Bauhelfern. Mehr zu den sechs Staaten steht in unserem Beitrag zur Westbalkanregelung.

Die Berufserfahrung nach Paragraf 6 BeschV. Dieser Weg steht Kandidaten aus allen Drittstaaten offen, etwa aus Tunesien oder anderen Ländern Nordafrikas. Verlangt sind ein Berufsabschluss mit mindestens zweijähriger Ausbildung, der in dem Staat, in dem er erworben wurde, staatlich anerkannt ist, und mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung auf dem Niveau einer Fachkraft innerhalb der letzten fünf Jahre. Erfahrung als Helfer genügt dafür nicht. Eine Anerkennung des Abschlusses in Deutschland ist auf diesem Weg nicht nötig.

Auf diesem Weg gilt eine Gehaltsschwelle. Das Jahresgehalt muss laut BA im Jahr 2026 mindestens 45.630 Euro brutto betragen, für Kandidaten ab 45 Jahren nennt die BA 55.770 Euro. Bei der Westbalkanregelung verlangt die BA dagegen vergleichbare Arbeitsbedingungen und einen Lohn, der den Lebensunterhalt deckt.

Ist der Arbeitgeber tarifgebunden und beschäftigt er zu den bei ihm geltenden tariflichen Bedingungen, entfällt diese Schwelle. Ob das für Ihren Betrieb zutrifft, fragen wir in der Bedarfsanalyse ab. Verbindlich beantworten es Ihr Arbeitgeberverband oder Ihr Rechtsberater.

Welcher Weg passt, entscheidet sich am einzelnen Kandidaten.

  • Maurer oder Bauhelfer aus einem der sechs Westbalkanstaaten → Westbalkanregelung, ohne Abschluss und ohne Anerkennung
  • Maurer aus einem anderen Drittstaat mit staatlich anerkanntem Abschluss und zwei Jahren Erfahrung als Fachkraft → Paragraf 6 BeschV
  • Maurer mit Abschluss, dem diese Erfahrung fehlt → Anerkennung des Abschlusses als dritter Weg
  • Bauhelfer ohne Abschluss von außerhalb des Westbalkans → keiner dieser Wege

Den Zeitplan bestimmen die Behörden und das Kontingent

Unser Ablauf ist auf rund vier Monate angelegt, gerechnet ab der vollständigen Bedarfsanalyse und dem unterzeichneten Vermittlungsvertrag. Die Bedarfsanalyse ist ein Fragebogen, in dem Sie die Stelle und die Arbeitsbedingungen beschreiben. Für die Arbeitserlaubnis planen wir sechs bis acht Wochen ein, für das Visumverfahren etwa vier weitere. Davor liegen die Suche und die Vorstellung der Kandidaten sowie das Zusammenstellen der Dokumente. Alle sieben Schritte stehen auf unserer Seite zum Ablauf.

Bei der Westbalkanregelung kommt etwas hinzu, das niemand beschleunigen kann. Nach Angaben der BA kann sie pro Kalenderjahr bis zu 50.000 Zustimmungen erteilen, aufgeteilt auf Monate und Staatsangehörigkeiten. Ist das Monatskontingent eines Landes ausgeschöpft, wartet der Antrag. Wie unterschiedlich das ausfällt, veröffentlicht die BA auf ihrer Seite zur Westbalkanregelung.

Mit Stand 7. September 2026 bearbeitete sie Anträge aus vier der sechs Staaten tagesaktuell. Bei Albanien war sie bei den Anträgen angekommen, die bis zum 8. Mai 2026 eingegangen waren, beim Kosovo erst bei denen bis zum 3. Februar 2026. Für den Kosovo lag der Bearbeitungsstand damit rund sieben Monate zurück.

Dazu kommen Wartezeiten auf einen Termin bei der deutschen Auslandsvertretung. Die vier Monate sind ein Planungswert. Bei Kandidaten aus Albanien oder dem Kosovo rechnen wir mit Ihnen von Anfang an mit mehr Zeit. Wir sagen Ihnen das vor dem Vertrag, damit Sie Ihre Baustellen danach planen können.

Wer zum Frühjahr Maurer braucht, sollte den Bedarf deshalb im Herbst klären. Hält der Rückstand beim Kosovo an, reicht ein Antrag aus dem Herbst dort nicht mehr für das Frühjahr. Fehlt im Frühjahr eine Kolonne, verschieben sich auch die Gewerke, die erst nach dem Rohbau beginnen können. Wie lange Stellen am Bau ohnehin offen bleiben, zeigt unsere Auswertung zur Vakanzzeit am Bau.

Wer Maurer fest anstellt, plant über die Saison hinaus

Festanstellung heißt Lohn über das ganze Jahr, auch wenn Frost die Baustelle stilllegt. Für diese Zeit hat das Baugewerbe ein eigenes Instrument. Gewerbliche Mitarbeiter von Baubetrieben im Sinne der Baubetriebe-Verordnung erhalten laut BA in der Schlechtwetterzeit von Dezember bis März Saison-Kurzarbeitergeld, wenn die Arbeit vorübergehend und unvermeidbar ausfällt, etwa wegen der Witterung.

Es ersetzt laut BA 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, mit mindestens einem Kind 67 Prozent. Der Betrieb zahlt es zunächst aus und beantragt die Erstattung monatlich bei der Agentur für Arbeit. Für einen Maurer aus Serbien gilt dabei dasselbe wie für jeden anderen gewerblichen Mitarbeiter. Der Winter lässt sich also einplanen.

Ob sich der Aufwand lohnt, zeigt die Auftragslage. Ein Betrieb, der für die nächsten Jahre Aufträge hat und jede Saison wieder Maurer sucht, baut mit jeder festen Einstellung an einer eingespielten Kolonne. Wer fest angestellt ist, kennt nach der ersten Saison Ihre Baustellen und Ihren Polier.

Für das erste Gespräch reicht Ihre Personalplanung

Sie müssen nur wissen, wie viele Maurer und Bauhelfer Sie ab welchem Monat brauchen. Mehr ist nicht nötig. Unterkunft und Deutschkenntnisse besprechen wir später bei der Auswahl der Kandidaten, Hinweise dazu stehen in unseren Beiträgen zur Unterkunft für internationale Mitarbeiter und zur Sprachbarriere im Betrieb. In den 15 Minuten klären wir, welcher Zugangsweg zu Ihrem Bedarf passt und mit welchem Zeitplan Sie bei Kandidaten aus dem jeweiligen Herkunftsland rechnen sollten. Was die Vermittlung kostet, sagen wir Ihnen in diesem Erstgespräch, bevor Sie etwas unterschreiben.

Kostenlosen Rückruf anfordern →

Unverbindlich. Rückruf innerhalb eines Werktags (Mo.–Fr. 9–18 Uhr), danach eine schriftliche Ersteinschätzung.

Angaben zur Orientierung, keine Rechtsberatung.

Quellen

  • Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Paragraf 1b. Gesetze im Internet. https://www.gesetze-im-internet.de/a_g/__1b.html (abgerufen 04.10.2026)
  • Baubetriebe-Verordnung, Paragraf 1. Gesetze im Internet. https://www.gesetze-im-internet.de/baubetrv_1980/__1.html (abgerufen 04.10.2026)
  • Aufenthaltsgesetz, Paragraf 40. Gesetze im Internet. https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__40.html (abgerufen 04.10.2026)
  • Bundesagentur für Arbeit: Westbalkanregelung. Stand 07.09.2026. https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/fachkraefte-ausland/westbalkanregelung (abgerufen 04.10.2026)
  • Bundesagentur für Arbeit, ZAV: Arbeitsmarktzugang für Berufserfahrene. Newsletter 04/2026. https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/zav/working-and-living-in-germany/newsletter-iss/04-2026/berufserfahrene (abgerufen 04.10.2026)
  • Bundesagentur für Arbeit: Saison-Kurzarbeitergeld. 2026. https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeldformen/saison-kurzarbeitergeld (abgerufen 04.10.2026)

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