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Anerkennungsstatistik 2024: 987 Köche, 21.699 Pflegekräfte

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Heller Küchenpass eines Hotelrestaurants mit der Aufschrift 987 Köche und 21.699 Pflegekräfte, MioTalent Blue Recruitment
Beide Zahlen stammen aus demselben Jahr. Quelle: Statistisches Bundesamt

Wenn Sie eine Fachkraft aus dem Ausland einstellen wollen, taucht früher oder später das Wort Anerkennung auf. Es klingt nach Formalität. Das ist es nicht. Die Zahlen für 2024 liegen vor, und sie erzählen eine deutlich andere Geschichte als die Versprechen, die in unserer Branche üblich sind.

79.100 Anerkennungen — und warum die Zahl allein wenig aussagt

Das Statistische Bundesamt meldet für 2024 rund 79.100 positiv beschiedene Anerkennungsanträge. Das sind 21 Prozent mehr als im Vorjahr, als 65.300 Abschlüsse anerkannt wurden. Seit 2016, dem ersten Jahr der gemeinsamen Erfassung von bundes- und landesrechtlichen Verfahren, hat sich die Zahl von 26.200 auf mehr als das Dreifache erhöht.

Diese Entwicklung wird gern als Fortschrittsmeldung gelesen. Das ist sie nur zur Hälfte. Ein Anstieg der Anerkennungen bedeutet nicht, dass das Verfahren einfacher geworden ist. Er bedeutet zunächst, dass mehr Menschen dasselbe Verfahren durchlaufen. Wer daraus ableitet, dass die Anerkennung heute schnell und unkompliziert läuft, verwechselt Menge mit Geschwindigkeit.

Über das mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz eingeführte beschleunigte Fachkräfteverfahren kamen 4.900 Anerkennungen zustande — gemessen an 79.100 Gesamtanerkennungen ein Anteil von rund sechs Prozent. Das beschleunigte Verfahren ist also möglich, aber es ist nicht der Normalfall.

Wo die Anerkennungen tatsächlich stattfinden

Hier wird es für Arbeitgeber konkret. Die Anerkennungslandschaft ist keine Fläche, sie ist eine Spitze. Rund 75 Prozent der Anträge entfielen 2024 auf Gesundheitsberufe.

Der häufigste anerkannte Beruf ist die Pflegefachkraft mit 21.699 positiven Bescheiden. Auf Platz zwei folgt Arzt beziehungsweise Ärztin mit 11.000 Anerkennungen, das entspricht einem Anteil von 14 Prozent. Platz drei belegt der Beruf Ingenieur mit 4.400 positiv beschiedenen Anträgen.

Und jetzt der Vergleich, der in Präsentationen selten auftaucht: Für den Beruf Koch beziehungsweise Köchin wurden im selben Jahr 987 Qualifikationen anerkannt. Neunhundertsiebenundachtzig, bundesweit, in zwölf Monaten.

Wenn Sie ein Hotel oder einen Gastronomiebetrieb führen und darauf warten, dass Ihnen der Anerkennungsweg eine nennenswerte Zahl an Köchinnen und Köchen liefert, warten Sie auf einen Kanal, der bundesweit dreistellig ist. Dasselbe gilt für weite Teile des Baugewerbes. Die Anerkennung ist ein Instrument für reglementierte Gesundheits- und akademische Berufe. Für Gastronomie, Hotellerie und Bau ist sie in der Praxis nicht der Hauptweg.

Anerkennung ist nicht gleich Anerkennung

Der Begriff verdeckt, dass hinter ihm vier verschiedene Ergebnisse stehen können.

Eine Anerkennung ist die behördliche Feststellung, dass eine im Ausland erworbene Berufsqualifikation einem deutschen Referenzberuf gleichwertig ist. Geprüft wird dabei nicht die Person, sondern der Abschluss: die Lehrpläne im Herkunftsland gegen die deutschen, ergänzt um nachgewiesene Berufserfahrung.

Bei den bundesrechtlich geregelten Berufen wurden 2024 rund 66.900 Verfahren beschieden. Davon endete nur ein Prozent mit einer Ablehnung. 43 Prozent führten zur vollen Anerkennung. 45 Prozent wurden mit einer Auflage beschieden, das heißt: Die Gleichwertigkeit wird erst nach einer Ausgleichsmaßnahme erreicht. Zehn Prozent erhielten eine teilweise Anerkennung.

Lesen Sie diese Verteilung noch einmal. Weniger als die Hälfte der Verfahren endet mit einer direkten vollen Anerkennung. Bei der Mehrheit folgt eine zusätzliche Qualifizierung, eine Prüfung oder ein Anpassungslehrgang. Das ist kein Makel des Systems, sondern seine Funktionsweise. Aber es verändert Ihre Zeitplanung erheblich, und deshalb gehört es an den Anfang eines Gesprächs und nicht ans Ende.

Zweite wichtige Unterscheidung: reglementierte und nicht reglementierte Berufe. Reglementiert heißt, dass die Berufsausübung ohne Anerkennung rechtlich nicht zulässig ist — Pflege, Medizin, Teile des Handwerks. Nicht reglementiert heißt, dass Sie eine Person auch ohne formale Anerkennung beschäftigen dürfen. In diesen Fällen ist die Anerkennung ein Argument für die Einstufung und die Vergütung, keine Voraussetzung für die Beschäftigung.

Wie das Verfahren abläuft — kurz und mit Verweis

Den Ablauf haben wir bereits ausführlich beschrieben: zuständige Stelle ermitteln, Unterlagen zusammenstellen, beglaubigt übersetzen und legalisieren lassen, Antrag einreichen, Gleichwertigkeitsprüfung, Bescheid. Wer das im Detail nachlesen will, findet es hier: Berufsanerkennung Ausland: So funktioniert das Verfahren.

Ein Punkt daraus ist für die Zahlen dieses Beitrags allerdings entscheidend. Ein Antrag gilt statistisch erst dann als gestellt, wenn die Unterlagen vollständig vorliegen. Erst ab diesem Zeitpunkt läuft die Bearbeitungsfrist. Fehlt ein legalisiertes Dokument, steht die Uhr — und das taucht in keiner Statistik auf, weil das Verfahren offiziell noch gar nicht begonnen hat. Die Wartezeit, die Sie erleben, ist deshalb regelmäßig länger als die, die erfasst wird.

Woher die Anerkannten kommen

Auch die Herkunft ist konzentrierter, als man erwartet. 87 Prozent der Antragstellenden mit positivem Bescheid haben ihre Qualifikation außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums erworben.

An der Spitze der Ausbildungsstaaten steht die Türkei mit 9.200 Anerkennungen. Auf Platz zwei folgt die Ukraine, die im Jahr zuvor noch auf Rang sieben lag — ein Sprung, der die Fluchtbewegung seit 2022 abbildet und der zeigt, wie schnell sich diese Rangliste verschieben kann.

Für Ihre Planung heißt das zweierlei. Erstens: Die Herkunftsregionen, aus denen anerkennungsfähige Abschlüsse kommen, sind nicht identisch mit den Regionen, aus denen Helfer- und Anlernkräfte kommen. Wer beides braucht, arbeitet mit zwei verschiedenen Kanälen. Zweitens: Eine Rangliste, in der ein Land binnen eines Jahres von Platz sieben auf Platz zwei springt, ist kein stabiles Fundament für eine Mehrjahresplanung. Verlassen Sie sich nicht auf ein einzelnes Herkunftsland.

Wann Sie gar keine Anerkennung brauchen

Für Helfer- und Anlerntätigkeiten ist die Anerkennung nicht erforderlich. Über die Westbalkanregelung nach Paragraf 26 Absatz 2 der Beschäftigungsverordnung können Arbeitskräfte aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien für jede Beschäftigung zugelassen werden, unabhängig von einer Qualifikation. Voraussetzung sind ein konkretes Arbeitsplatzangebot und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.

Das ist der Grund, warum dieser Weg für Bau, Ausbau, Reinigung, Logistik und weite Teile der Gastronomie in der Praxis schneller trägt als der Anerkennungsweg. Nicht weil er besser wäre, sondern weil er den Prüfschritt nicht enthält, der die Zeit frisst.

Die Bundesagentur für Arbeit weist in ihrer Fachkräfteengpassanalyse für 2024 bundesweit 163 Engpassberufe aus. Die durchschnittliche Vakanzzeit für Stellen auf Fachkraftniveau liegt bei 183 Tagen. Für Ihre Planung heißt das: Wenn Sie den Anerkennungsweg wählen, verlängern Sie eine ohnehin lange Besetzungszeit noch einmal. Das kann richtig sein, wenn Sie eine reglementierte Position besetzen. Es ist falsch, wenn eine nicht reglementierte Stelle offen bleibt, während ein Anerkennungsverfahren läuft, das für diese Stelle gar nicht nötig gewesen wäre.

Was das für Ihre Personalplanung heißt

Drei praktische Konsequenzen.

Erstens: Klären Sie vor allem anderen, ob Ihre Position reglementiert ist. Diese eine Frage entscheidet über Monate. Sie kostet ein Telefonat und wird trotzdem regelmäßig übersprungen, weil sie unspektakulär ist.

Zweitens: Wenn Sie in der Pflege suchen, arbeiten Sie in dem Segment, in dem die Anerkennung tatsächlich funktioniert — aber auch in dem, in dem der Wettbewerb um dieselben Kandidatinnen und Kandidaten am härtesten ist. Der Ausländeranteil unter den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Pflege lag im Juni 2024 bei 18 Prozent, gegenüber 16 Prozent über alle Beschäftigten hinweg. Internationale Rekrutierung ist in diesem Feld längst Normalität, kein Alleinstellungsmerkmal.

Drittens: Planen Sie das Verfahren nicht parallel zum Bedarf, sondern davor. Eine Anerkennung, die im Oktober startet, weil im Oktober jemand gekündigt hat, kommt zu spät. Das ist unbequem, weil es Personalplanung voraussetzt, die über das laufende Quartal hinausgeht. Aber die Alternative ist, den Weg zu wählen, der gerade schnell erscheint, und ihn ein halbes Jahr später erneut zu gehen.

Ein letzter Punkt zur Einordnung: Die genannten Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Zuständigkeiten und Anforderungen unterscheiden sich je nach Bundesland und Referenzberuf.

Warum wir nicht mit Anerkennung werben

In unserer Branche wird die Anerkennung gern als Leistungsmerkmal verkauft. Wir tun das nicht, und zwar aus einem einfachen Grund: Ein Verfahren, dessen Dauer wir nicht kontrollieren, ist kein Versprechen, das wir geben können.

Was wir kontrollieren können, ist die Vorbereitung. Vollständige Unterlagen. Korrekte Legalisation. Die richtige zuständige Stelle beim ersten Versuch. Und vor allem: die ehrliche Vorabklärung, ob Ihre Position überhaupt eine Anerkennung erfordert. In einer nennenswerten Zahl der Fälle, die an uns herangetragen werden, lautet die Antwort nein — und damit verkürzt sich der Weg um Monate.

Struktur schlägt Zufall. Das gilt hier besonders, weil der Zufall in diesem Verfahren teuer ist.

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Quellen

  • Statistisches Bundesamt: 21 % mehr Anerkennungen ausländischer Berufsabschlüsse im Jahr 2024. Pressemitteilung Nr. 321, 2025.
  • Statistisches Bundesamt: Statistischer Bericht — Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen 2024, 2025.
  • Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen 2024 — Neue Höchstwerte, 2025.
  • BQ-Portal: Anerkennungsstatistik 2024.
  • Bundesagentur für Arbeit: Fachkräfteengpassanalyse.
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