Vergleichsrechner Zeitarbeit und Direktanstellung
Eine Leihkraft ist schnell im Betrieb. Dafür zahlen Sie jeden Monat den vollen Verrechnungssatz. Eine eigene Arbeitskraft kostet einmal die Vermittlung und danach Lohn und Arbeitgeberanteile. Der Rechner zeigt, ab welchem Monat sich die eigene Anstellung trägt.
Zeitarbeit heißt rechtlich Arbeitnehmerüberlassung: Ein Verleiher stellt die Arbeitskraft an und überlässt sie Ihrem Betrieb gegen einen Stundensatz.
Im Verrechnungssatz stecken Lohn, Arbeitgeberanteile und die Marge des Verleihers. Nach neun Monaten Einsatz steht der Leihkraft in der Regel derselbe Lohn zu wie Ihrer Stammbelegschaft (§ 8 AÜG). Länger als 18 Monate darf sie in der Regel nicht im selben Betrieb arbeiten (§ 1 Abs. 1b AÜG).
Im Bauhauptgewerbe ist Zeitarbeit für Arbeiten, die üblicherweise Arbeiter verrichten, bis auf wenige Ausnahmen unzulässig (§ 1b AÜG). Für Maurer, Betonbauer und Bauhelfer stellt sich der Vergleich deshalb meist gar nicht. Angaben zur Orientierung, keine Rechtsberatung.
Tragen Sie die Werte aus Ihrem Angebot ein. Das Ergebnis rechnet sich sofort neu.
Tragen Sie links den Verrechnungssatz der Zeitarbeit und die Vermittlungsgebühr ein. Dann sehen Sie, ab welchem Monat sich die eigene Anstellung trägt.
Ersparnis der eigenen Anstellung über 12 Monate
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Länger als 18 Monate darf eine Leihkraft in der Regel nicht im selben Betrieb eingesetzt werden (§ 1 Abs. 1b AÜG). Für diesen Zeitraum ist Zeitarbeit meist keine Lösung.
Bis zur Arbeitsaufnahme vergehen bei einer Vermittlung aus dem Ausland rund vier Monate. Im Erstgespräch klären wir, ob das für Ihre Stelle passt.
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