Sie prüfen, ob sich ein Ausbildungsplatz in der Pflege rechnet — und rechnen dabei vermutlich mit der falschen Ausgangslage. Denn an der Finanzierung der Pflegeausbildung beteiligen Sie sich bereits heute, ob Sie ausbilden oder nicht. Die Frage ist nur, ob Sie für dieses Geld auch eine künftige Fachkraft im eigenen Haus bekommen.
Die Umlage zahlen Sie schon
Die Finanzierung der Pflegeausbildung ist im Pflegeberufegesetz geregelt und funktioniert als Umlageverfahren: Auf Landesebene wird ein Ausbildungsfonds gebildet, in den Krankenhäuser, stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen, das Land und die Pflegeversicherung einzahlen. Entscheidend für Ihre Kalkulation ist ein Detail, das in vielen Betrieben nicht bekannt ist: Alle ausbildenden und nicht ausbildenden Einrichtungen werden einheitlich zur Finanzierung herangezogen (Quelle: Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege, Ausbildungsfinanzierung nach dem Pflegeberufegesetz).
In Hessen verteilt sich die Finanzierung 2026 zum Beispiel so: Krankenhäuser tragen 57,24 Prozent, stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen 30,22 Prozent, das Land 8,94 Prozent, die soziale und private Pflegeversicherung 3,6 Prozent (Quelle: Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege, Werte für 2026). Die genauen Sätze unterscheiden sich je nach Bundesland — das Prinzip nicht.
Ausgleichszuweisungen aus dem Fonds erhalten dagegen nur die Einrichtungen, die tatsächlich ausbilden. Wer keinen Ausbildungsplatz besetzt, zahlt also in ein System ein, aus dem die Wettbewerber ihre Auszubildenden finanzieren. Das ist keine Wertung, sondern die Konstruktion des Gesetzes.
Was die Ausbildung tatsächlich kostet
Die Ausbildungsvergütung ist der größte einzelne Posten. Nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes im Bereich Pflege beträgt sie ab Mai 2026 monatlich 1.490,69 Euro im ersten, 1.552,07 Euro im zweiten und 1.653,38 Euro im dritten Ausbildungsjahr (Quelle: TVAöD, Besonderer Teil Pflege). Über drei Jahre summiert sich das auf rund 56.000 Euro — auf dem Papier.
Auf dem Konto des Betriebs sieht die Rechnung anders aus. Das Pflegeberufegesetz definiert als Ausbildungskosten die Mehrkosten der Ausbildungsvergütung sowie die Kosten der praktischen Ausbildung einschließlich der Praxisanleitung — und genau diese Kosten werden über das Ausbildungsbudget aus dem Fonds refinanziert (Quelle: § 27 Pflegeberufegesetz). Bei der Vergütung behält die Systematik einen sogenannten Wertschöpfungsanteil ein, den der ausbildende Betrieb selbst trägt: 10,526 Prozent der Vergütungskosten bei Krankenhäusern und stationären Einrichtungen, 7,143 Prozent bei ambulanten Diensten (Quelle: Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege). Der Hintergrund dieses Abzugs ist ehrlich gerechnet in Ihrem Sinne: Er bildet ab, dass Auszubildende ab einem gewissen Punkt produktiv mitarbeiten.
Refinanziert heißt allerdings nicht kostenlos, und an dieser Stelle verdienen Sie Klarheit statt einer Schönrechnung. Die Pauschalen decken die kalkulierten Kosten, nicht jede betriebliche Realität. Was bleibt, ist vor allem gebundene Zeit: Praxisanleitung ist nach dem Pflegeberufegesetz Bestandteil der Ausbildung und bindet erfahrene Fachkräfte — also genau die Personen, die ohnehin knapp sind. Dazu kommen Organisation, Dienstplanung um Schulblöcke herum und das Risiko, dass ein Ausbildungsverhältnis vorzeitig endet. Diese Posten stehen in keiner Fondsabrechnung, und wer sie nicht einplant, stellt sie im zweiten Ausbildungsjahr fest.
Was ein Azubi während der Ausbildung zurückbringt
Die Gegenrechnung beginnt nicht erst mit dem Examen. Das Pflegeberufegesetz legt fest, in welchem Umfang Auszubildende auf die Arbeitsleistung angerechnet werden: im Verhältnis 9,5 zu 1 in Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen, 14 zu 1 in ambulanten Diensten — im ersten Ausbildungsdrittel erfolgt keine Anrechnung (Quelle: § 27 Absatz 2 Pflegeberufegesetz). Übersetzt: Ab dem zweiten Ausbildungsdrittel erbringen rechnerisch 9,5 Auszubildende die Arbeitsleistung einer Vollzeitkraft. Das klingt zunächst nach wenig. Es bedeutet aber, dass die Ausbildung von Anfang an nicht als reiner Kostenblock konstruiert ist, sondern als Verhältnis von Lernzeit und Mitarbeit — und dass der Gesetzgeber die produktive Leistung bereits in die Refinanzierung eingepreist hat.
Der eigentliche Ertrag steht am Ende: eine examinierte Pflegefachkraft. Was das am Markt wert ist, zeigen die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. Bei den examinierten Fachkräften in der Pflege standen zuletzt rund 20.000 gemeldete Stellen einer Arbeitslosenquote von 1,1 Prozent gegenüber (Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarktsituation in Pflegeberufen). Über alle Berufe hinweg bleibt eine Fachkraftstelle im Schnitt 183 Tage unbesetzt (Quelle: BA, April 2025 bis März 2026). Eine Fachkraft, die im eigenen Haus examiniert wurde, muss nicht gesucht, nicht abgeworben und nicht eingearbeitet werden — sie ist seit drei Jahren da.
Und sie vergrößert den Markt, statt ihn umzuverteilen. Jede Einstellung einer examinierten Kraft nimmt sie einem anderen Betrieb weg. Jede abgeschlossene Ausbildung erhöht die Zahl der Fachkräfte. Warum das der strukturelle Unterschied ist und was Ihr Betrieb dafür mitbringen muss, haben wir im Beitrag über Pflege-Azubis aus dem Ausland beschrieben.
Die ehrliche Zusatzrechnung für internationale Auszubildende
Wer Auszubildende aus dem Ausland gewinnt, rechnet zusätzlich — und diese Posten gehören auf den Tisch, bevor der erste Vertrag unterschrieben ist.
Erstens die Sprachvorbereitung: Der Sprachnachweis muss vor der Einreise stehen. Die Kurse im Herkunftsland kosten Geld und Monate, die parallel zum Verfahren laufen sollten, damit sie nicht verloren gehen. Zweitens das Verfahren selbst: Aufenthaltstitel nach § 16a Aufenthaltsgesetz, Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, Visum — mit rund vier Monaten Gesamtvorlauf ab Vertrag. Drittens das Ankommen: Unterkunft, Anmeldung, Begleitung in den ersten Wochen. Die Auszubildenden in der Pflege sind im Schnitt 24 Jahre alt, 51 Prozent sind 21 oder jünger (Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 231 vom 02.07.2026). Es sind junge Menschen, die zum ersten Mal allein in einem fremden Land leben — was über den Abschluss entscheidet, ist selten das Fachliche.
Diese Zusatzkosten sind real. Sie erklären, warum nur 5,3 Prozent der Unternehmen Auszubildende aus dem Ausland holen, während 50,8 Prozent auf eigene Ausbildung setzen (Quelle: Bertelsmann Stiftung / Civey, Befragung 2024). Sie erklären aber nicht, warum die Rechnung nicht aufgehen sollte: Die Vergütung — der mit Abstand größte Posten — läuft für internationale Auszubildende über denselben Fonds wie für alle anderen. Was der Betrieb zusätzlich trägt, ist die Vorbereitung. Was er dafür bekommt, ist Zugang zu Bewerbergruppen, um die im Inland kaum jemand konkurriert.
Ab 2027 kommt ein zweiter Ausbildungsweg dazu
Für die Planung der nächsten Jahre lohnt der Blick auf eine Gesetzesänderung, die bisher wenig Beachtung findet: Zum 1. Januar 2027 startet die bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung. Sie dauert in Vollzeit in der Regel 18 Monate, ersetzt 27 unterschiedliche landesrechtliche Regelungen und sieht für alle Auszubildenden eine Ausbildungsvergütung vor (Quelle: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Beschluss des Bundesrates vom 17.10.2025).
Für Betriebe entsteht damit eine Zwischenstufe mit klarer Logik: eine bundesweit einheitliche, vergütete Qualifikation unterhalb der dreijährigen Fachkraftausbildung — deutlich mehr als eine ungelernte Helferkraft, deutlich schneller als das Examen. Warum der Weg über ungelernte Helferstellen dagegen selten trägt, zeigt der Blick auf die Besetzungszahlen im Helferbereich — und auf den Unterschied zwischen den zwei Wegen in die Pflege.
Angaben zur Orientierung, keine Rechtsberatung. Finanzierungssätze und Zuständigkeiten unterscheiden sich je nach Bundesland.
Was das für Ihre Entscheidung heißt
Drei Punkte aus der Rechnung, ohne Beschönigung.
Erstens: Die Umlage zahlen Sie ohnehin. Die Entscheidung lautet nicht „ausbilden oder sparen“, sondern „einzahlen und ausbilden“ oder „einzahlen und zusehen“.
Zweitens: Der größte Kostenblock ist refinanziert, der ehrliche Eigenanteil heißt Zeit. Wer Praxisanleitung und Begleitung nicht einplanen kann, sollte nicht ausbilden — wer sie einplant, bekommt den einzigen Weg, der Fachkräfte erzeugt statt sie umzuverteilen.
Drittens: Drei Jahre Vorlauf sind der Preis, nicht das Gegenargument. Die Fachkraft, die 2029 examiniert ist, beginnt ihre Ausbildung im Herbst 2026. Struktur schlägt Zufall — hier mit Ansage.
Zur Einordnung: Wir nennen in diesem Beitrag bewusst keine Erfolgszahlen aus eigener Vermittlung. Was wir beschreiben, ist die Finanzierungssystematik und die Rechtslage, nicht ein Ergebnis, das wir noch nicht vorweisen können.
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Weiterlesen
- Pflege-Azubis aus dem Ausland: Was Ihr Betrieb braucht
- Zwei Wege in die Pflege, nur einer braucht Anerkennung
- Helferstellen besetzen: 156 Tage sind der Schnitt
Quellen
- Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege: Ausbildungsfinanzierung nach dem Pflegeberufegesetz. 2026. https://hlfgp.hessen.de/pflegefachberufe/ausbildungsfinanzierung-pflegeberufegesetz (abgerufen 26.08.2026)
- Pflegeberufegesetz § 27 — Kosten der Ausbildung, Anrechnung. https://www.gesetze-im-internet.de/pflbg/__27.html (abgerufen 26.08.2026)
- TVAöD — Besonderer Teil Pflege, § 8 Ausbildungsentgelt (Entgelttabelle, Stand ab 01.05.2026). https://www.oeffentlichen-dienst.de/auszubildende/92-tvaoed-besonderer-teil-pflege.html (abgerufen 26.08.2026)
- Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Bundesrat stimmt bundeseinheitlicher Pflegefachassistenzausbildung zu. 2025. https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/aktuelles/alle-meldungen/bundesrat-stimmt-bundeseinheitlicher-pflegefachassistenzausbildung-zu-272084 (abgerufen 26.08.2026)
- Statistisches Bundesamt: Pflegeausbildung 2025 — Zahl neuer Auszubildender zum dritten Mal in Folge gestiegen. Pressemitteilung Nr. 231. 2026. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/07/PD26_231_212.html (abgerufen 26.08.2026)
- Bundesagentur für Arbeit: Blickpunkt Arbeitsmarkt — Arbeitsmarktsituation in Pflegeberufen. 2026. https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Statistiken/Themen-im-Fokus/Berufe/Generische-Publikationen/Arbeitsmarktsituation-in-Pflegeberufen.pdf (abgerufen 26.08.2026)







