Sie suchen examinierte Pflegefachkräfte und finden keine. Gleichzeitig bilden Sie vielleicht selbst aus — und sehen, wie die Klasse im dritten Jahr dünner wird. Beides hängt zusammen, und beides hat eine Antwort, die 94,7 Prozent der Betriebe bisher nicht nutzen.
63.900 fangen an, 35.300 kommen an
Die Zahl der neuen Auszubildenden in der Pflege steigt zum dritten Mal in Folge. 2025 begannen rund 63.900 Menschen eine Pflegeausbildung, acht Prozent mehr als im Vorjahr mit 59.400. Insgesamt waren rund 157.200 Personen in Ausbildung, sieben Prozent mehr als 2024 (Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 231 vom 02.07.2026).
Das ist die gute Nachricht, und sie wird meistens allein erzählt. Die zweite Zahl steht in derselben Statistik: Rund 35.300 Menschen haben die Ausbildung 2025 erfolgreich abgeschlossen. Ein Jahr zuvor waren es 37.400 (Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 276 vom Juli 2025).
Mehr fangen an, weniger kommen an. Für einen Betrieb, der ausbildet, ist das keine Statistik, sondern eine Kalkulation: Jeder Ausbildungsplatz, der im dritten Jahr leer steht, hat zwei Jahre Praxisanleitung gekostet und liefert keine Fachkraft.
Und noch eine Zahl aus derselben Erhebung, die für die Planung zählt: Rund die Hälfte der Auszubildenden lernt im Krankenhaus, 36 Prozent in stationären Pflegeeinrichtungen, 12 Prozent im ambulanten Dienst. Wer stationär oder ambulant ausbildet, konkurriert also um einen kleineren Teil eines ohnehin knappen Jahrgangs.
Nur 5,3 Prozent holen Auszubildende aus dem Ausland
Gefragt, mit welchen Instrumenten sie auf Personalengpässe reagieren, nennen 50,8 Prozent der Unternehmen die eigene Ausbildung. Es ist das mit Abstand meistgenannte Mittel. 18,4 Prozent rekrutieren im Ausland. Und 5,3 Prozent holen Auszubildende aus dem Ausland (Quelle: Bertelsmann Stiftung / Civey, Befragung 2024).
Lesen Sie die drei Zahlen zusammen. Die eigene Ausbildung ist das beliebteste Instrument. Die internationale Rekrutierung ist etabliert. Die Verbindung aus beidem — international ausbilden statt international einstellen — nutzt praktisch niemand.
Das ist kein Zufall und kein Geheimtipp, sondern eine Aufwandsfrage: Der Weg ist länger als eine Einstellung und er verlangt vom Betrieb mehr als eine Unterschrift. Aber er löst ein Problem, das eine Einstellung nicht löst. Wer eine examinierte Fachkraft aus dem Ausland einstellt, konkurriert mit allen anderen um dieselbe knappe Gruppe. Wer ausbildet, erzeugt die Fachkraft, um die die anderen konkurrieren.
Warum der Weg über Helferstellen nicht trägt
An dieser Stelle gehört eine unbequeme Zahl hin, weil sie eine naheliegende Abkürzung ausschließt.
In der Pflege arbeiteten im Juni 2025 rund 564.000 Menschen als Helferinnen und Helfer, das sind 32 Prozent aller Pflegekräfte. Gleichzeitig waren im Jahresdurchschnitt 2025 rund 48.000 Pflegehelferinnen und -helfer arbeitslos — 79 Prozent aller arbeitslosen Pflegekräfte. Die Arbeitslosenquote auf Helferniveau lag bei 8,2 Prozent. Gemeldet waren im selben Zeitraum rund 1.500 Helferstellen ohne Ausbildungserfordernis. Bei den examinierten Fachkräften ist das Bild umgekehrt: 20.000 gemeldete Stellen bei einer Arbeitslosenquote von 1,1 Prozent (Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarktsituation in Pflegeberufen, Juni 2025 und Jahresdurchschnitt 2025).
Auf jede gemeldete Helferstelle kommen rechnerisch rund 32 arbeitslose Helferinnen und Helfer. Wer in diesem Segment international rekrutiert, holt Menschen in einen Markt, in dem im Inland ein Überhang besteht. Das ist keine Vermittlung, das ist eine Fehlallokation — und ein Arbeitgeber, der rechnen kann, durchschaut sie im ersten Gespräch.
Ein Unterschied bleibt allerdings, und er ist für die Praxis wichtig: Helferinnen und Helfer mit einschlägiger Ausbildung kommen aus der Arbeitslosigkeit mit einer monatlichen Abgangschance von 8,5 Prozent heraus, ohne Ausbildung nur mit 5,2 Prozent. Der Markt unterscheidet also sehr wohl zwischen ungelernter Hilfskraft und ausgebildeter Pflegeassistenz. Wer über Assistenzberufe nachdenkt, sollte diese Grenze kennen, bevor er plant.
Was § 16a AufenthG verlangt
Der Aufenthaltstitel für eine betriebliche Berufsausbildung ist in § 16a des Aufenthaltsgesetzes geregelt. Drei Punkte entscheiden über das Verfahren.
Erstens: Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Die Aufenthaltserlaubnis zur qualifizierten Berufsausbildung setzt voraus, dass die Bundesagentur für Arbeit nach § 39 zugestimmt hat — es sei denn, eine Beschäftigungsverordnung oder eine zwischenstaatliche Vereinbarung lässt die Ausbildung ohne Zustimmung zu.
Zweitens: Sprachnachweis. Bei einer qualifizierten Berufsausbildung wird ein Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verlangt. Die Vorschrift greift dort, wo weder die Ausbildungseinrichtung noch ein vorbereitender Sprachkurs die Kenntnisse bereits geprüft hat.
Drittens: Nebenbeschäftigung. Der Titel erlaubt eine vom Ausbildungszweck unabhängige Beschäftigung von bis zu 20 Stunden je Woche.
Die 20-Stunden-Regel ist dabei kein Nebenaspekt, sondern für Ihre Planung relevant: Sie erlaubt der oder dem Auszubildenden, neben der Ausbildung zu arbeiten — auch außerhalb Ihres Betriebs. Wer die Ausbildungsvergütung so ansetzt, dass ein Nebenjob rechnerisch nötig wird, riskiert eine geteilte Aufmerksamkeit in genau den Monaten, in denen die Praxisanleitung greifen muss. Das ist keine rechtliche Frage, sondern eine betriebswirtschaftliche.
Für die Pflege kommt hinzu, dass die Ausbildung selbst dem Pflegeberufegesetz folgt und die Ausbildungseinrichtung die praktische Anleitung stellen muss. Die aufenthaltsrechtliche Seite ist also nur die eine Hälfte; die andere ist Ihr Ausbildungsbetrieb.
Angaben zur Orientierung, keine Rechtsberatung. Zuständigkeiten und Anforderungen unterscheiden sich je nach Bundesland.
Was Ihr Betrieb mitbringen muss
Der Reihe nach, so wie es in der Praxis abläuft:
1. Ausbildungsplatz und Ausbildungsvertrag. Ohne konkreten Platz gibt es kein Verfahren. Der Vertrag ist die Grundlage für alles Weitere.
2. Sprachvorbereitung im Herkunftsland. Der Sprachnachweis muss vor der Einreise stehen, nicht danach. Wer die Lernmonate parallel zum Verfahren laufen lässt, verliert sie nicht.
3. Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Läuft über die Ausländerbehörde beziehungsweise die Auslandsvertretung, nicht über Sie.
4. Visumverfahren. Antrag bei der deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsland.
5. Praxisanleitung und Ankommen. Ab dem ersten Tag. Unterkunft, Anmeldung, Kontoeröffnung, die ersten Wochen im Team. Das ist der Punkt, an dem Ausbildungsverhältnisse scheitern — nicht am Fachlichen.
Ein Punkt, der in der Aufwandsrechnung regelmäßig fehlt: Die Praxisanleitung ist keine freiwillige Zugabe, sondern Bestandteil der Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz. Sie bindet erfahrene Kräfte — also genau die Personen, die ohnehin knapp sind. Wer international ausbildet, plant diesen Aufwand zusätzlich zur Sprachbegleitung ein. Das ist der ehrliche Grund, warum nur 5,3 Prozent der Betriebe diesen Weg gehen, und es ist kein Argument dagegen. Es ist ein Argument dafür, den Aufwand vorher zu kennen statt im zweiten Ausbildungsjahr festzustellen, dass er nirgends eingeplant war.
Und ein zweiter: Die Auszubildenden, über die wir sprechen, sind im Schnitt 24 Jahre alt, 51 Prozent sind 21 Jahre oder jünger (Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 231 vom 02.07.2026). Es sind junge Menschen, die zum ersten Mal allein in einem fremden Land leben. Was über den Abschluss entscheidet, ist selten das Fachliche.
Gesamtdauer bis zur Arbeitsaufnahme: rund vier Monate ab Vertrag. Das ist keine Schätzung nach unten. Wer im Herbst starten will, beginnt im Frühsommer.
Was das für Ihre Personalplanung heißt
Drei Konsequenzen, die sich aus den Zahlen ergeben.
Der Engpass sitzt bei den Examinierten, nicht bei den Helfern. 20.000 gemeldete Fachkraftstellen bei 1,1 Prozent Arbeitslosenquote gegen 1.500 Helferstellen bei 8,2 Prozent. Wer sein Personalproblem in der Pflege lösen will, muss an die Fachkraftebene — direkt über Anerkennung oder mittelbar über Ausbildung.
Ausbildung ist der einzige Weg, der Fachkräfte erzeugt statt sie umzuverteilen. Jede Einstellung einer examinierten Kraft nimmt sie einem anderen Betrieb weg. Jede abgeschlossene Ausbildung vergrößert die Zahl. Das ist der Unterschied zwischen einer kurzfristigen und einer strukturellen Antwort — und der Grund, warum drei Jahre Vorlauf hier nicht zu lang sind, sondern der Preis.
Der Vorsprung liegt in der Vorbereitung, nicht im Verfahren. Das Verfahren dauert bei allen gleich lang. Was sich unterscheidet, ist, ob die Unterlagen beim ersten Versuch vollständig sind, ob der Sprachnachweis vor der Einreise steht und ob im Betrieb jemand für die ersten Wochen zuständig ist. Struktur schlägt Zufall — hier besonders, weil der Zufall drei Jahre kostet.
Zur Einordnung: Wir haben in diesem Beitrag bewusst keine Erfolgszahlen genannt. Was wir beschreiben, ist die Methodik und die Rechtslage, nicht ein Ergebnis, das wir noch nicht vorweisen können.
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- Internationale Pflegekräfte sind längst Normalität
- Anerkennungsstatistik 2024: 987 Köche, 21.699 Pflegekräfte
Quellen
- Statistisches Bundesamt: Pflegeausbildung 2025 — Zahl neuer Auszubildender zum dritten Mal in Folge gestiegen. Pressemitteilung Nr. 231. 2026. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/07/PD26_231_212.html (abgerufen 26.08.2026)
- Statistisches Bundesamt: 37 400 erfolgreich ausgebildete Pflegefachfrauen und -männer im Jahr 2024. Pressemitteilung Nr. 276. 2025. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/07/PD25_276_212.html (abgerufen 26.08.2026)
- Bundesagentur für Arbeit: Blickpunkt Arbeitsmarkt — Arbeitsmarktsituation in Pflegeberufen. 2026. https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Statistiken/Themen-im-Fokus/Berufe/Generische-Publikationen/Arbeitsmarktsituation-in-Pflegeberufen.pdf (abgerufen 26.08.2026)
- Aufenthaltsgesetz § 16a — Berufsausbildung; berufliche Weiterbildung. https://dejure.org/gesetze/AufenthG/16a.html (abgerufen 26.08.2026)
- Bertelsmann Stiftung / Civey: Umfrage in Unternehmen zu Instrumenten gegen den Fachkräftemangel in Deutschland. 2024. (Statista-Dossier, keine frei zugängliche Primär-URL verifiziert)






