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Arbeitskräfte aus dem Westbalkan: Was Gastronomen und Hoteliers wirklich wissen müssen

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Wenn deutsche Betriebe über internationale Rekrutierung nachdenken, fällt früher oder später der Begriff Westbalkan. Zu Recht. Die Region gehört zu den pragmatischsten Rekrutierungswegen, die für Gastronomie und Hotellerie derzeit verfügbar sind. Aber was dahintersteckt, ist vielen Betrieben nicht klar — und das führt zu falschen Erwartungen in beide Richtungen.

Dieser Beitrag erklärt, was die Westbalkan-Regelung tatsächlich bedeutet, welche Länder betroffen sind, welche Berufe sich eignen und wo die realen Grenzen des Verfahrens liegen.

Was ist die Westbalkan-Regelung?

Die rechtliche Grundlage ist § 26 Absatz 2 der Beschäftigungsverordnung. Diese Regelung erlaubt es Staatsangehörigen aus sechs bestimmten Ländern des westlichen Balkans, in Deutschland einer Beschäftigung nachzugehen — unabhängig von ihrer Qualifikation und ohne dass ein Engpassberuf vorliegen muss.

Das ist ein wesentlicher Unterschied zum regulären Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das in der Regel eine anerkannte Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss voraussetzt. Die Westbalkan-Regelung öffnet den deutschen Arbeitsmarkt also auch für Personen, deren Abschlüsse in Deutschland nicht oder noch nicht anerkannt sind.

Voraussetzung ist ein konkretes Stellenangebot eines deutschen Arbeitgebers, ein Visumsantrag bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Es handelt sich nicht um ein Sofortverfahren — aber um ein strukturiertes, das bei professioneller Vorbereitung verlässlich funktioniert.

Welche Länder sind eingeschlossen?

Die Regelung gilt für Staatsangehörige aus folgenden sechs Ländern:

  • Albanien
  • Bosnien-Herzegowina
  • Kosovo
  • Nordmazedonien
  • Montenegro
  • Serbien

Kroatien ist kein Bestandteil dieser Regelung. Als EU-Mitglied genießen kroatische Staatsbürger die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU und benötigen kein Visum zur Arbeitsaufnahme in Deutschland.

Welche Berufe eignen sich?

Da die Westbalkan-Regelung keine Qualifikationspflicht voraussetzt, ist sie besonders für operative Positionen relevant, die im Tagesgeschäft fehlen. In Gastronomie und Hotellerie betrifft das vor allem:

Küchenpositionen wie Commis de Cuisine, Chef de Partie oder Küchenhilfen. Servicekräfte und Restaurantfachleute. Rezeptionspersonal mit entsprechenden Sprachkenntnissen. Housekeeping und Hauswirtschaft.

Wichtig dabei: Die Regelung bedeutet nicht, dass Qualifikation keine Rolle spielt. Sie bedeutet, dass deutsche Behörden die Qualifikation nicht vorab prüfen und anerkennen müssen. Der Arbeitgeber wählt den Kandidaten aus — und trägt damit die Verantwortung für die fachliche Eignung.

Was die Regelung nicht bedeutet

An dieser Stelle wird in der Praxis am häufigsten übertrieben vereinfacht. Die Westbalkan-Regelung löst den Personalmangel nicht über Nacht.

Das Verfahren erfordert ein konkretes Stellenangebot, einen vollständigen Visums-Antrag, die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit sowie die Verarbeitung durch die zuständige Auslandsvertretung. Jede dieser Stellen hat eigene Bearbeitungszeiten. Die durchschnittliche Vakanzzeit liegt laut Bundesagentur für Arbeit 2026 auch branchenübergreifend bei 165 Tagen — Verfahrensverzögerungen sind dabei eingerechnet.

Wer heute beginnt, sollte mit einer Gesamtlaufzeit von fünf bis sieben Monaten bis zum tatsächlichen Arbeitsbeginn rechnen. Früher ist möglich, aber nicht planbar.

Was Betriebe konkret beachten müssen

Drei Punkte entscheiden in der Praxis über reibungslosen Ablauf oder unnötige Verzögerung.

Vollständige Unterlagen von Beginn an. Fehlende oder fehlerhafte Dokumente sind der häufigste Grund für Verzögerungen im Visums-Verfahren. Was der Kandidat mitbringen muss, was der Arbeitgeber stellt und was koordiniert werden muss, sollte von Anfang an klar sein.

Realistische Anforderungsprofile. Nicht jede Stelle eignet sich für jeden Kandidaten aus jeder Region. Wer ein Stellenprofil formuliert, das in Deutschland kaum zu besetzen wäre, wird es auch international schwer haben. Klarheit über Muss- und Wunschkriterien spart Zeit.

Vorbereitung auf die Ankunft. Unterkunft, erster Arbeitstag, Einarbeitung, Behördengänge — diese Punkte müssen vor der Einreise geklärt sein, nicht danach. Wer erst bei Ankunft des Mitarbeiters anfängt zu organisieren, riskiert Frühfluktuation, die den gesamten Prozessaufwand zunichtemacht.

Was die Zahlen sagen

Laut einer Studie der Bertelsmann Stiftung aus dem Jahr 2024 rekrutieren bereits 18,4 Prozent der deutschen Unternehmen Personal aus dem Ausland. Die Mehrheit tut es noch nicht — oft weil Prozess, Aufwand und rechtliche Rahmenbedingungen unklar sind. Genau diese Unklarheit ist lösbar.

Fazit

Die Westbalkan-Regelung ist ein sinnvoller und praktikabler Weg, um den Suchraum für Gastronomie und Hotellerie zu erweitern. Sie ist kein Schnellverfahren, aber ein strukturiertes. Und sie funktioniert dann zuverlässig, wenn der Ablauf professionell vorbereitet und klar geführt wird.

Für Betriebe, die zum ersten Mal international rekrutieren, ist sie in vielen Fällen der pragmatischste Einstieg.

MioTalent organisiert internationale Rekrutierung aus dem Westbalkan — mit eigener Agentur vor Ort, deutschen Ansprechpartnern und einem Prozess, der auf die betriebliche Realität in Deutschland ausgerichtet ist.

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